Mietkaution berechnen — Betrag, Zinsen, Auszahlung

Die Sicherheitsleistung in bar ist nach § 551 BGB begrenzt und zu verzinsen. Dieses Tool hilft bei der schlichten Rechnung von Soll-Kaution, Zinsgutschrift und Rückzahlung — völlig lokal in Ihrem Browser.

Rechtliches in Kürze: Die Kaution beträgt höchstens das Dreifache der Kaltmiete (§ 551 Abs. 1 BGB). Der Vermieter muss Geldanlagen ggf. zu dem damals üblichen Spareinlagen-Zinssatz (3-Monats-Kündigungsfrist) trennt halten; die Erträge stehen Ihnen zu (Abs. 3) — nicht abweichend wirkend zum Nachteil des Mieters (Abs. 4).

Miete & Kaution

Höhe der Mietkaution in Monatskaltmieten (max. 3,0)

Stellen Sie den Schieberegler passend ein oder nutzen die ↑↓ Pfeile in der Tastatureingabe, wenn fokussiert.

Laufzeit

Verzinsung (Annahme)

Berechnungsart Zinsen

Ergebnis

Max. Kaution (3× Kaltmiete)
Gemäß Einstellung (Ihre Soll-Kaution)
Gewählter Betrag in Kaltmieten
Verwendete Dauer in Monaten
Tage (nur im Datums-Modus, Kalender)
Zinsertrag (Soll, nach Ihrer Annahme)
Auszahlung (Kaution + Zinsen)

Klarstellung: Unverbindliche Rechen- und Lernhilfe, keine Rechts- oder Steuerberatung. Konkrete Bank- und Sparerenditen weichen ab; tatsächliche Zinsgutschriften richten sich nach Ihrem Vertrag und ggf. Gericht/Praxis.

Häufige Fragen

Warum 0,2 % p.a. und nicht der Basiszinssatz?

Bei Sicherheiten in bar geht es nach § 551 Abs. 3 BGB in der Regel um den üblichen Zins für Spareinlagen mit 3-Monats-Kündigungsfrist. Der Basiszinssatz nach § 247 BGB ist dafür im Regelfall nicht der Maßstab. Passen den Zins (und die Methode) an Ihren tatsächlichen Anlage- oder Streitgegenstand an.

Darf meine Miete dreimal als Kaution verlangt werden?

Als Sicherheitsleistung in Bar gilt max. drei monatliche Kaltmieten (ohne umlagefähige Nebenkosten) — in Teilzahlung möglich. Mehr in § 551 BGB; Sonderbürgschaften o. Ä. sind anders.